Schulsoftware in Corona-Zeiten: Einwilligung und Informationspflichten auch online möglich
Aus der Lehrerschaft wird Kritik geübt – die Thüringer Schulsoftware (E-Mail-Postfächer, Thüringer Schulcloud) sei zu umständlich. Sie sei nur nutzbar bei Einholung einer schriftlichen Einwilligungserklärung der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Auch die nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erforderlichen Informationspflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler müssten schriftlich übermittelt werden. Das ist … Weiterlesen