OLG Frankfurt a.M.: Kein Verstoss gegen Persönlichkeitsrechte durch Netflix-Serie „Skylines“
Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem Zurückweisungsbeschluss zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung entschieden, dass die Verbreitung der Serie „Skylines“ durch die Kunstfreiheit geschützt ist. Sie verletzt nach Auffassung des Gerichts weder das Persönlichkeitsrecht noch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Antragstellers. Die künstlerische Gestaltung der Lebensläufe der Protagonisten und der Geschäftstätigkeit der Firma seien verselbständigt und … Weiterlesen