Am Freitag vergangener Woche habe ich als Referent im Auftrag des Verbandes Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) in München eine Fortbildungsveranstaltung für Fachanwält(inn)e(n) im Arbeitsrecht zum Thema “Arbeitnehmer-Datenschutz und datenschutzrechtliche Compliance unter DSGVO und BDSG (neu)” durchgeführt.
Voreinstellungen bei Facebook verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht
Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen entschieden. Die Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, sind nach dem Urteil teilweise unwirksam. (LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018 – 16 O 341/15)