Vortragsveranstaltung in Kiel zur Haftung des Anschlussinhabers für WLAN-Nutzung durch Dritte

Auf Einladung der Kieler Linux-Initiative war ich als Referent zu Gast im Kieler Innovations- und Technologiezentrum (KITZ). Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung im Vorfeld der 9. Kieler Open Source- und Linux-Tage (28./29.10.2011) zum Thema „Offene und geschlossene Funknetze – NetYou!, Freifunk und mehr“ informierte ich dort über die Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und rechtliche Probleme der Haftung … Weiterlesen

ULD vs. Facebook: „Die Datenkrake“

In einem heute in den Kieler Nachrichten erschienenen Beitrag von Ulrich Metschies, der sich mit dem kurz zuvor veröffentlichten „Facebook-Boykott-Aufruf“ des Schleswig-Holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten befasst, komme ich kurz zu Wort – und zu einer anderen Einschätzung als die Behörde: Vor sieben Jahren ging Facebook ans Netz. Damals ahnte niemand, dass sich aus dem sozialen Netzwerk für … Weiterlesen

Vortragsveranstaltung in Kiel zu Facebook-Fanpage & „Like-Button“: Natürlich nicht „abschalten“!

Auf Einladung des ALSTER BUSINESS CLUB habe ich beim Clubabend der Wirtschaftsvereinigung gestern abend im MAYBACH in der Kieler Mercedes-Benz-Niederlassung zu den rechtlichen und tatsächlichen Hintergründen im Zusammenhang mit dem Boykott-Aufruf des ULD vom 19.08.2011 Stellung genommen und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Dabei bin ich erläuternd und ergänzend zu den bereits in der Medieninformation unserer Kanzlei vom … Weiterlesen

Facebook-Diskussion im Jurafunk beim 2. Kieler Barcamp

Bereits am Freitag hatte das Team des ULD um Dr. Moritz Karg, Sven Thomsen und Henry Krasemann auf dem Barcamp Kiel 2011, das wie bereits bei seiner Premiere im Vorjahr im Wissenschaftszentrum Kiel stattfand, die am gleichen Tag publik gemachte Mitteilung der schleswig-holsteinischen Datenschutz(aufsichts)behörde zur rechtlichen Einschätzung einzelner Facebook-Features erläutert und begründet. Am zweiten Tag … Weiterlesen

Neue Regelungen zu Widerrufs- und Rueckgabebelehrung seit Anfang August 2011 in Kraft

Die korrekte Abfassung einer Wiederrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung für den Fernabsatzhandel im Internet bzw. über Onlinemedien bleibt ein juristischer Dauerbrenner.

Auch nachdem der Gesetzgeber nach einigen Fehlversuchen zuletzt ein nachgebessertes Muster sowie umfangreiche Ausfüllhilfen bereitgestellt hat, scheitern noch immer viele Händler an der korrekten Abfassung und Einbindung in den Geschäftsablauf dieser im Online-Handel gegenüber Verbrauchern zu beachtenden Formerfordernisse. Grund hierfür sind die zahlreichen vorgesehenen Variationsmöglichkeiten, die auf das konkrete Onlineangebot anzupassen sind.

Zum 04.08.2011 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Widerrufsbelehrung und zur Rückgabebelehrung aufgrund europarechtlicher Vorgaben durch die Entscheidung EuGH – C-489/07 (Messner) erneut geändert:

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