Einstweiliges Verfügungsverfahren in Lübeck wegen Abbruch einer Betriebsratswahl bei der Stena Line Scandinavia AB in Travemünde

In einem Verfahren wegen Erlaß einer einstweiligen Verfügung habe ich den Wahlvorstand des Standorts Travemünde der Stena Line Scandinavia AB vor dem Arbeitsgericht Lübeck vertreten.

Über den Ausgang des seitens der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl am Standort Lübeck/Travemünde gerichteten Verfahrens berichtet die Berufsgewerkschaft DHV in einer Pressemitteilung vom 03.10.2010:

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Ständiges Spionieren ist verboten…

Mit dem Thema „Überwachung – Was Ihr Chef darf und was nicht„ befaßt sich das Männermagazin MAXIM in seiner August-Ausgabe 2008. Für den Beitrag habe ich einige Hinweise zur Rechtslage gegeben: Ein Blick über den Ärmelkanal zeigt die Zukunft. In England überwachen und protokollieren 84% der Firmen regelmäßig die Web-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter. Technologie macht’s möglich. … Weiterlesen