Persönliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Datenschutzverstöße des Unternehmens
Nach Ansicht des OLG Dresden ist der Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und haftet daher in eigener Person neben dem Unternehmen selbst. In seiner Berufungsentscheidung verurteilte das Gericht den Geschäftsführer einer GmbH gesamtschulderisch zu einer Schadensersatzzahlung i.H.v. EUR 5.000, der unter Verstoß gegen die DSGVO eine Recherche veranlaßt hatte, … Weiterlesen