Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda in Teilen unzulässig

Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform jameda.de unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des „neutralen Informations­mittlers“ verlässt und den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“ gewährt. OLG Köln, Urteil vom 14.11.2019 – 15 U 126/19

OLG Köln: Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda in Teilen unzulässig

Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform jameda.de unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des „neutralen Informations­mittlers“ verlässt und den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“ gewährt. (OLG Köln, Urteil vom 14.11.2019 – 15 U 126/19)

Handbremse nicht angezogen: Paketzusteller haftet für Schäden durch wegrollendes Fahrzeug

Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg. (ArbG Siegburg, Urteil vom 11.04.2019 – 1 Ca 1225/18)

BGH: Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung – „Werbeblocker III“

Leitsätze des Gerichts: Die Wettbewerbskräfte, denen sich ein auf einem zweiseitigen Markt tätiges Unternehmen zu stellen hat, das eine Dienstleistung gegenüber einer Marktseite unentgeltlich erbringt und von der anderen Marktseite Entgelte verlangt, können in der Regel nicht ohne Betrachtung beider Marktseiten und deren wechselseitiger Beeinflussung zutreffend erfasst werden. Der Anbieter einer Internetnutzern unentgeltlich zur Verfügung … Weiterlesen