Datenschutzaufsicht: Zoom für Lehrveranstaltungen an Hochschulen nach dem „Hessischen Modell“ zulässig
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat die Nutzung von Zoom für Lehrveranstaltungen an den Hochschulen seines Bundeslandes nach dem sog. „Hessischen Modell“ für zulässig erklärt. Dieses Modell, mit dem das Videokonferenzsystem Zoom von den Hochschulen konfiguriert und betrieben werden kann, ohne gegen die Datenschutzvorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu verstoßen, hat die Universität … Weiterlesen