Auslegung eines Kündigungsschreibens bei Benennung eines falschen Beendigungstermins

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und benennt als Beendigungstermin ein konkretes Datum mit versehentlich zu lang gewählter Kündigungsfrist, kann die Auslegung nach dem Empfängerhorizont trotz des erkennbaren, schnellstmöglichen Beendigungswillens des Arbeitgebers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst zu dem genannten Datum ergeben. LAG Hamm, Urteil v. 16.06.2021, 10 Sa 122/21

Datenschutzrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Auskunft und Datenkopie

Der Informationsanspruch des Art. 15 Abs. 1 2. Halbs. DSGVO ist hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antragsteller konkret mitteilt, welche Informationen er im Rahmen von lit. a bis h der Norm für welche Kategorie von personenbezogenen Daten begehrt. Dasselbe gilt für den Anspruch auf Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener … Weiterlesen

Bei Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht müssen Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben

Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen immer öfter detaillierte ärztliche Bescheinigungen vorlegen, die sensible Gesundheitsdaten beinhalten. Datenschutzrechtlich ist dies aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz zufolge sehr kritisch zu bewerten. Die Frage nach den Anforderungen zur Befreiung von der Maskenpflicht betrifft neben Schulen … Weiterlesen

Keine Volksverhetzung durch Verwendung des „Judensterns“ bei Eintrag im Facebook-Profil

Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, daß die Verwendung des „Judensterns“ unter Ersetzung des Worts „Jude“ durch die Wörter „nicht geimpft“, „AFD Wähler“, „SUV Fahrer“ und „Islamophob“ in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB erfüllt, und … Weiterlesen

Datenschutzrechtliche Anordnung zur Einlagerung von Patientenakten

Eine „Verarbeitung“ gem. Art. 4 Nr. 2 DSGVO setzt eine Handlung im Sinne einer menschlichen Aktivität voraus. Die bloße Lagerung personenbezogener Daten, ohne dass mit diesen Daten „umgegangen“ wurde oder „umgegangen“ wird, stellt keine Verarbeitung in diesem Sinne dar. So entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.10.2020, 5 Bs 152/20) Aus den Gründen: Auch das … Weiterlesen