Kündigung wegen Schreibens an die Konzernmutter
Für Tatsachen, welche die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 I 2 KSchG rechtfertigen sollen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast auch dann wenn es sich um eine üble Nachrede i.S.v. § 186 StGB handelt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der behaupteten Tatsache einer Person bekannt ist, deren Wissen der … Weiterlesen