ArbG Berlin: Zeiterfassung mittels Fingerprint

Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig. Aus den Entscheidungsgründen: „Die Verarbeitung von biometrischen Daten – und somit auch von Minutiendatensätzen – ist daher nach Artikel 9 Abs. 1 GSGVO grundsätzlich verboten. Allerdings enthält Artikel … Weiterlesen

VG Hannover: Datenschutzrechtliche Verwarnung wegen Veröffentlichung eines Fotos auf der Facebook-Fanpage einer Partei

Veröffentlicht eine Partei auf ihrer Fanpage bei Facebook zur politischen Werbung ein Foto, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, und willigen diese nicht ein, so liegt darin eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Aus den Entscheidungsgründen: „Der Kläger kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass die Verarbeitung des Fotos journalistischen … Weiterlesen

Zeiterfassung mittels Fingerprint

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, daß die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig ist. Aus den Entscheidungsgründen: „Die Verarbeitung von biometrischen Daten – und somit auch von Minutendatensätzen – ist daher nach Artikel 9 Abs. 1 … Weiterlesen

Online-Verkauf „gebrauchter“ E-Books bedarf der Erlaubnis des Urhebers

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Verkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe darstellt, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf. Die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen fällt unter den Begriff „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29. (EuGH, Urteil vom 19.12.2019 – C-263/18)

„Früher war mehr Lametta“ – Kein Urheberrechtsschutz für Loriot-Zitat

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das durch Loriot bekannt gewordene Zitat „Früher war mehr Lametta“ aus dem Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts München I. (OLG München, Beschluss vom 14.08.2019 – 6 W 927/19)