Ändert der EuGH seine Auffassung zum Begriff der „Gesundheitsdaten“?
Der Begriff „Gesundheitsdaten“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist weit gefasst. Art. 4 Nr. 15 DSGVO definiert Gesundheitsdaten als „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person […] beziehen“. Diese Definition umfasst allgemein verstanden also alle Daten, die Informationen über den Gesundheitszustand einer Person liefern können. Umstritten ist allerdings, wie … Weiterlesen