Wann müssen Beiträge in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden?
Mit dieser Frage hat sich das Kammergericht Berlin befasst (Urteil vom 08.01.2029, Az. 5 U 83/18) und sich dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen Influencer(innen) in ihre Beiträge ausdrückliche Hinweise auf die Fremdnützigkeit der Veröffentlichung aufnehmen müssen. Eine Bloggerin hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 52 O 101/18) Berufung eingelegt. Orientierungssätze zur Entscheidung: